
Sachbearbeiter:in Straßenrecht
Stadtgemeinde VillachKI-Zusammenfassung
Start: 17.08.2026 | Bewerbungsfrist: 30.08.2026 23:59:00
Die Stadt Villach sucht für die Geschäftsgruppe 1 - Behördenverwaltung eine:n
Sachbearbeiter:in Straßenrecht
Vollzeit in der Entlohnungsgruppe b, Dienstklasse VI, Gehalt monatlich brutto € 3.594,- Überzahlung abhängig von Vordienstzeiten und Qualifikation
Aufgabenbeschreibung
- Vorbereitung von straßenrechtlichen Verordnungen
- Bewilligung von Arbeiten auf oder neben Straßen
- Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Gut
- Parteienverkehr und Bürger:innen-Beratung zu Straßenrechtsthemen
- Sonstige behördliche Tätigkeiten
Das bringen Sie jedenfalls mit
- Reifeprüfung an einer HTL
- Anwenderkenntnisse in MS Office und Access
- Fremdsprachenkenntnisse: Englisch
- Führerschein der Klasse B für die Außendienste (eigener PKW von Vorteil)
- Hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Damit können Sie ebenfalls überzeugen
- Berufserfahrung in der Behördenverwaltung bzw. Verwaltung
- Spezielle Fachkenntnisse: Straßenverkehrsordnung
- Anwenderkenntnisse im RIS und GIS
- ECDL-Führerschein von Vorteil
- Teamfähigkeit und Lernbereitschaft
- Wohnort Villach
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Keine Einträge im Strafregister
- Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, bzw. Befreiung
Benefits, die wir Ihnen bieten
- Aufstrebende Innovationsstadt
- Work-Life Balance
- Home-Office Option
- Solider Verdienst
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Pensionsvorsorge
- Onboarding
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen und Foto über das Online-Bewerbungsportal der Stadt Villach einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Bestimmungen zu Bewerbungen bei der Stadt Villach, welche auf www.villach.at/karriere ausgewiesen sind. Geplanter Hearingtermin: Donnerstag, 10. September 2026
Da der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt, weisen wir gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 70/2021, i.d.g.F., ausdrücklich darauf hin, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.
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