Saisonarbeiter:innen

Stadtgemeinde Villach

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Villach sucht Saisonarbeiter:innen für die Abteilung Wirtschaftshof und Stadtgrün. Bewerber:innen sollten ein abgeschlossenes 9. Schuljahr, einen Führerschein der Klasse B und Teamfähigkeit mitbringen. Es werden auch Berufserfahrungen in der Gartenarbeit und Instandhaltungsarbeiten geschätzt.

Bewerbung Wirtschaftshof und Stadtgrün

Start: 07.09.2026 | Bewerbungsfrist: 11.09.2026 23:59:00
Die Stadt Villach sucht für die Abteilung Wirtschaftshof und Stadtgrün

Saisonarbeiter:innen

Vollzeit

Das bringen Sie jedenfalls mit

  • abgeschlossenes 9. Schuljahr
  • Führerschein der Klasse B
  • Hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Grundsätzliches Verständnis für Gartenarbeit bzw. der Straßenerhaltung

Damit können Sie ebenfalls überzeugen

  • Lehrabschluss
  • Berufserfahrung als Gärtner:in
  • Berufserfahrung als Baumpfleger:in oder kommunale:r Grünflächenpfleger:in
  • Berufserfahrung bei Instandhaltungsarbeiten
  • Führerschein der Klassen: C, F, E zu B

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Keine Einträge im Strafregister
  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, bzw. Befreiung

Benefits, die wir Ihnen bieten

  • Aufstrebende Innovationsstadt
  • Work-Life Balance
  • Solider Verdienst
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Pensionsvorsorge
  • Onboarding

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen und Foto über das Online-Bewerbungsportal der Stadt Villach einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Bestimmungen zu Bewerbungen bei der Stadt Villach, welche auf www.villach.at/karriere ausgewiesen sind.

Da der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt, weisen wir gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 70/2021, i.d.g.F., ausdrücklich darauf hin, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.

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