
Software-Entwickler:in im Bereich Windows / .NET
Stadtgemeinde VillachKI-Zusammenfassung
Start: 08.07.2026 | Bewerbungsfrist: 22.07.2026 23:59:00
Die Stadt Villach sucht für die Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologien eine:n
Software-Entwickler:in im Bereich Windows / .NET
Vollzeit, in der Entlohnungsgruppe b, Dienstklasse VI, Gehalt monatlich brutto € 3.489,- Überzahlung abhängig von Vordienstzeiten und Qualifikation
Aufgabenbeschreibung
- Selbstständige, teamorientierte Durchführung von Softwareprojekten (Analyse, Entwurf, Konfiguration, Rollout, Dokumentation)
- Entwicklung von Client- und Webanwendungen auf Basis von .NET / C#
- Second-Level-Support und Wartung im Rahmen der entwickelten Anwendungen
Das bringen Sie jedenfalls mit
- Reifeprüfung einer AHS oder BHS
- Adäquate Englischkenntnisse im Fachbereich IT
- Erfahrung in der Programmierung in C# /.NET
- Erfahrung in der Entwicklung von Webanwendungen in .NET
- Erfahrung in der Entwicklung im Rahmen von relationalen Datenbanken (MSSQL)
Damit können Sie ebenfalls überzeugen
- Reifeprüfung an einer HTL für Informatik
- Führerschein B
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Keine Einträge im Strafregister
- Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, bzw. Befreiung
Benefits, die wir Ihnen bieten
- Aufstrebende Innovationsstadt
- Work-Life Balance
- Home-Office Option
- Solider Verdienst
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Pensionsvorsorge
- Onboarding
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen und Foto über das Online-Bewerbungsportal der Stadt Villach einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Bestimmungen zu Bewerbungen bei der Stadt Villach, welche auf www.villach.at/karriere, ausgewiesen sind. Geplanter Hearingtermin: Donnerstag, 06. August 2026
Da der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt, weisen wir gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 70/2021, i.d.g.F., ausdrücklich darauf hin, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.
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