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Arzt für die medizinische Begutachtung - Fachrichtungen Allgemeinmedizin und/oder Neurologie bzw. Psychiatrie (m/w/d)

Pensionsversicherung
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KI-Zusammenfassung

Als medizinische*r Gutachter*in leisten Sie einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, indem Sie medizinische Gutachten erstellen und die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung feststellen. Sie genießen zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeiten selbst zu planen, was diese Position ideal für Ärztinnen*Ärzte macht, die Teilzeit arbeiten möchten oder dem Stress der Akutmedizin entfliehen wollen.

Werden Sie Health Professional in der Pensionsversicherung.

Arzt für die medizinische Begutachtung - Fachrichtungen Allgemeinmedizin und/oder Neurologie bzw. Psychiatrie (m/w/d)

Dornbirn ab sofort

Anstellung in Voll- oder Teilzeit bzw. auch selbständig auf Honorarbasis

Als medizinische*r Gutachter*in leisten Ärztinnen*Ärzte für die PV in einer äußerst verantwortungsvollen Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Eine Aufgabe, für die neben einer mehrjährigen fundierten Berufspraxis ein umfangreiches Fachwissen und sehr hohe Qualifikation Voraussetzung sind. Sie stellen durch Ihre persönliche Expertise, Ihre hohe ärztliche Kompetenz und langjährige Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen der Medizin das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung fest, erstellen selbstständig medizinische Gutachten und sichern österreichweit einheitliche Standards. Die Bandbreite reicht hier von Berufs-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitsgutachten bis hin zu Gutachten in den Bereichen Pflegegeld, Kur und Rehabilitation.

Was ist das Besondere an der Tätigkeit als Gutachter*in in der Pensionsversicherung?

Sie können Ihre Arbeitszeiten selbst planen und an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Genießen Sie diese zeitliche Flexibilität, planbare Arbeitszeiten und einen ruhigeren Arbeitsalltag. Die Arbeit als medizinische*r Gutachter*in ist der perfekte Job für alle Ärztinnen*Ärzte, die Teilzeit arbeiten möchten, eine fixe Anstellung und ein geregeltes Einkommen suchen, eine lukrative Nebentätigkeit und ein zweites Standbein neben der eigenen Praxis anstreben, sich eine Tätigkeit als Ärztin*Arzt ohne Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste wünschen, dem Stress der Akutmedizin entfliehen möchten, aus persönlichen Gründen kürzer treten oder im Ruhestand noch nicht gänzlich aus dem Berufsleben austreten wollen.

Was macht ein*e medizinische* Gutachter*in in der Pensionsversicherung?

Das erwartet Sie

  • Wir übertragen Ihnen die Begutachtung von Antragsteller*innen auf Gewährung einer Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension oder eines Pflegegeldes in einem multiprofessionellen Team mit vielen interessanten Aspekten
  • Darüber hinaus umfasst Ihr Aufgabengebiet die Erhebung von Anamnesen und die Erstellung von Gutachten (mit Diagnosen und Leistungskalkül bzw. Pflegegeldbedarf nach dem BPGG)
  • Dabei arbeiten Sie intensiv mit Kolleg*innen der Oberbegutachtung und mit der chefärztlichen Leitung der Landesstelle zusammen und fordern selbständig notwendige Befunde und Hilfsbefunde an, die Sie für die Erstellung Ihrer Gutachten benötigen

Das zeichnet Sie aus

  • Sie verfügen über ein Diplom Arzt*Ärztin für Allgemeinmedizin oder Facharztdiplom für Neurologie oder Psychiatrie bzw. Neurologie und Psychiatrie mit gültiger Eintragung in die Österreichische Ärzteliste der ÖÄK
  • Berufserfahrung in der Erstellung von ärztlichen Gutachten sowie der Besitz einer gültigen ÖBAK-Zertifizierung (diese kann auch zeitnah erworben werden) sind von Vorteil
  • Freude an der Arbeit mit Menschen und ein hohes Maß an Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie ausgeprägte Eigeninitiative und Teamfähigkeit sind für Sie selbstverständlich

Wir bieten ein Bruttomindestjahresgehalt laut Dienstordnung B für Ärztinnen*Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs auf Vollzeitbasis (36 Wochenstunden) ab EUR 92.829,80 (AfA, keine All-in-Verträge) und EUR 96.727,40 (FA, keine All-in-Verträge); je nach beruflicher Qualifikation und Erfahrung sind Vordienstzeiten anrechenbar und erhöhen Ihr tatsächliches Gehalt deutlich. Und das Beste: Es steigt weiter!

Bei einer Tätigkeit als selbständige*r Gutachter*in erfolgt die Abrechnung nach fixen Honorarsätzen je Gutachten und Zuschlägen.

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Weil wir gemeinsam mehr erreichen.

Weitere Informationen

Landesstelle Vorarlberg, Zollgasse 6, 6850 Dornbirn

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