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Arzt für die medizinische Oberbegutachtung - Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie (m/w/d)

Pensionsversicherung
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KI-Zusammenfassung

In der medizinischen Oberbegutachtung leisten Ärztinnen*Ärzte in der PV einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stellen durch Ihre persönliche Expertise und hohe ärztliche Kompetenz das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung fest. Die Tätigkeit ist flexibel und kann auch im Home-Office erledigt werden.

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Arzt für die medizinische Oberbegutachtung - Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie (m/w/d)

Wien, Graz oder Linz ab sofort

Vollzeit, Teilzeit

ab 10 Wochenstunden

In der medizinischen Oberbegutachtung leisten Ärztinnen*Ärzte in der PV in einer äußerst verantwortungsvollen Tätigkeit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Eine Aufgabe, für die neben einer mehrjährigen fundierten Berufspraxis ein umfangreiches Fachwissen und eine sehr hohe Qualifikation Voraussetzung sind. Sie stellen durch Ihre persönliche Expertise, Ihre hohe ärztliche Kompetenz und langjährige Erfahrung das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung fest und sichern österreichweit einheitliche Standards. Die Bandbreite reicht hier von Berufs-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitsfällen bis hin zu Pflegegeld.

Was ist das Besondere an der Tätigkeit als medizinische*r Oberbegutachter*in in der Pensionsversicherung?

Sie können Ihre Arbeitszeiten selbst planen und an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Genießen Sie diese zeitliche Flexibilität und einen ruhigeren Arbeitsalltag. Die Arbeit als medizinische*r Oberbegutachter*in ist der perfekte Job für alle Ärztinnen*Ärzte, die Vollzeit oder auch Teilzeit arbeiten möchten, eine fixe Anstellung und ein geregeltes Einkommen suchen, eine lukrative Nebentätigkeit und ein zweites Standbein neben der eigenen Praxis anstreben, sich eine Tätigkeit als Ärztin*Arzt ohne Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste wünschen, dem Stress der Akutmedizin entfliehen, oder aus persönlichen Gründen kürzer treten möchten. Dabei handelt es sich zusätzlich um eine Tätigkeit ohne Patient*innenkontakt, welche örtlich ungebunden und auch im Home-Office erledigt werden kann.

Was macht ein*e medizinische*r Oberbegutachter*in in der Pensionsversicherung?

Das erwartet Sie

  • Sie übernehmen die administrative Oberbegutachtung und Vorsichtung medizinischer Verfahren, insbesondere in Bezug auf geminderte Arbeitsfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Invalidität und Pflegegeld
  • Ihr Aufgabengebiet umfasst zudem die Bearbeitung elektronischer Akten direkt in der Software, wodurch flexibles Arbeiten möglich ist und sorgen für die ordnungsgemäße Dokumentation der relevanten Daten sowie des jeweiligen Sachverhalts
  • Sie arbeiten intensiv mit der chefärztlichen Leitung der jeweiligen Landesstelle sowie mit erfahrenen Kolleg*innen unterschiedlichster Fachrichtungen zusammen und gestalten die Einschulung und weiterführende Betreuung von Begutachtungsärzt*innen mit
  • Die aktive Mitwirkung an der österreichweit einheitlichen medizinischen Begutachtung sowie die Mitarbeit bei Qualitätskontrollen und der Optimierung von Geschäftsprozessen innerhalb der PV runden Ihr Aufgabengebiet ab
  • Bei Bedarf übertragen wir Ihnen die Durchführung von Begutachtungen von Versicherten im Kompetenzzentrum 

Das zeichnet Sie aus

  • Sie verfügen über ein Facharztdiplom in Augenheilkunde und Optometrie und bringen eine hohe Expertise und umfangreiche Erfahrung mit
  • Berufserfahrung in der Erstellung von ärztlichen Gutachten zum Gesundheitszustand ist von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung
  • Sie sind im Besitz einer gültigen ÖBAK Zertifizierung (diese kann auch zeitnah erworben werden)
  • Sie begeistern uns mit Ihrer Freude an der Arbeit mit Menschen, einer ausgeprägten Kommunikationsstärke, Sicherheit in der Gesprächsführung sowie in der schriftlichen Darstellung. Zudem überzeugen Sie mit der Fähigkeit, relevante Informationen schnell und präzise zu filtern sowie Ihrem Beurteilungsvermögen

Wir bieten ein Bruttomindestjahresgehalt laut Dienstordnung B für Ärztinnen*Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs auf Vollzeitbasis (36 Wochenstunden) ab EUR 98.179,20 (FA, keine All-in-Verträge); je nach beruflicher Qualifikation und Erfahrung sind Vordienstzeiten anrechenbar und erhöhen Ihr tatsächliches Gehalt deutlich. Und das Beste: Es steigt weiter!

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Weil wir gemeinsam mehr erreichen.

Weitere Informationen

Weschelstraße 5, 1020 Wien
https://www.pv.at

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