Doorman im Luxussegment - Teilzeit oder Geringfügig

Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH

KI-Zusammenfassung

Als Doorman im Luxussegment sind Sie die erste Anlaufstelle für Besucher und sorgen für Ordnung und Sicherheit. Sie übernehmen Empfangs- und Auskunftsaufgaben und sind für Aufsperr- und Schließdienste verantwortlich. Die Position erfordert gute Deutschkenntnisse und ein gepflegtes Erscheinungsbild.

Doorman im Luxussegment (m/w/d)

Stellenbeschreibung

  • Empfang von Besucher*innen inkl. Zutrittskontrolle
  • Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit, ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen bzw. Verständigung der Sicherheitskette
  • Auskunftserteilung - Ansprechperson für Besucher*innen
  • Aufsperr- und Schließdienste, inkl. Abholung und Retournierung der Sperrmittel vor bzw. nach dem Dienst

Dienstzeiten: Von Montag bis Samstag zwischen 08:30 Uhr und 19:00 Uhr im Ausmaß einer geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigung (bis zu 36 Wochenstunden).

Qualifikationen

  • Volljährigkeit (mind. 18 Jahre)
  • einwandfreier Leumund (keine Vorstrafen)
  • sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Englisch-Grundkenntnisse
  • gepflegtes Erscheinungsbild mit guten Umgangsformen
  • körperliche Fitness
  • Erfahrung mit Gästen im gehobenen Segment von Vorteil
  • Erste Hilfe Kurs und Brandschutzwart-Kurs von Vorteil

Unser Angebot

  • umfassende Einschulung
  • interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an Verantwortung
  • gute öffentliche Erreichbarkeit
  • Mitarbeitervergünstigungen bei verschiedenen Anbietern
  • ein kollegiales Umfeld, das gute Leistungen honoriert
  • Möglichkeit einer vergünstigten Zusatzkrankenversicherung
  • Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit auf Rücksichtnahme bei der Dienstplanung (Teilung der Dienste)
  • Jobsicherheit in einem krisensicheren Konzernunternehmen

Bezahlung
Die Entlohnung erfolgt auf Stundenbasis gemäß KV Bewachung, Verwendungsgruppe B. Der Lohn beträgt bei 36 Wochenstunden monatlich Ø € 2.474,- brutto, inkl. Überzahlung, bei geringfügiger Beschäftigung maximal € 551,10 (Geringfügigkeitsgrenze).

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