
Lenker:in von KFZ über 3,5 Tonnen
Stadtgemeinde VillachKI-Zusammenfassung
Start: 07.04.2026 | Bewerbungsfrist: 19.04.2026 23:59:00
Die Stadt Villach sucht für die Abteilung Wirtschaftshof eine:n
Lenker:in von KFZ über 3,5 Tonnen
Vollzeit in der Entlohnungsgruppe 2, befristet bis 31.12.2026, Gehalt monatlich brutto € 3.104,- Überzahlung abhängig von Vordienstzeiten und Qualifikation
Aufgabenbeschreibung
- Bedienung von Kommunalfahrzeugen über 3,5 Tonnen
- Durchführung von Service- und Reparaturarbeiten in begrenztem Umfang
- Durchführung von diversen Auftragsarbeiten im handwerklichen Bereich
- Bereitschafts- und Turnusdienste
Das bringen Sie jedenfalls mit
- Lehrabschluss
- Führerschein der Klassen B und C
- Kenntnisse im Bereich der Reparatur- und Servicearbeiten an Fahrzeugen und Maschinen
- Zuverlässigkeit, hohe Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit
Damit können Sie ebenfalls überzeugen
- Berufserfahrung als LKW-Lenker:in im Baustellen- und Stadtbereich
- Führerschein der Klasse E
- Wohnort Villach
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Keine Einträge im Strafregister
- Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, bzw. Befreiung
Benefits, die wir Ihnen bieten
- Aufstrebende Innovationsstadt
- Work-Life Balance
- Solider Verdienst
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliche Pensionsvorsorge
- Onboarding
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen und Foto über das Online-Bewerbungsportal der Stadt Villach einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Bestimmungen zu Bewerbungen bei der Stadt Villach, welche auf www.villach.at/karriere, ausgewiesen sind. Geplanter Hearingtermin: Mittwoch, 29. April 2026
Da der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung (Einstufung) unter 50 Prozent liegt, weisen wir gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 70/2021, i.d.g.F., ausdrücklich darauf hin, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.