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5020 Salzburg, Universität Salzburg

HELLE 2-ZIMMER-WOHNUNG IN RUHIGER LAGE

Gesamtmiete
€ 1.135
Nutzfläche
59.1 m²
Zimmer
2

Kosten

Kaution
€ 2.800,00
Provision
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
Preisinformation
Kosten der Beheizung in Akontozahlung enthalten, Warmwasseraufbereitung (Elektroboiler) extra

Kautionsrechner


Flächen


Merkmale


Standort


Ausstattung

BadewanneBalkonEinbaukücheFahrstuhlProvisionsfrei

Energie und Heizung


Beschreibung

LAGE
  • zentrale Lage im Stadtgebiet Salzburg, Stadtteil Herrnau, im Nahbereich der Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie des Amtes der Salzburger Landesregierung
  • Bushaltestelle in Gehdistanz
  • Naherholungsgebiet "Hellbrunner Allee" in Kürze erreichbar
  • Altstadtzentrum von Salzburg in wenigen Fahrminuten erreichbar

 

WOHNHAUS
  • gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus, bestehend aus Erdgeschoss und 5 Obergeschossen
  • Liftanlage, Waschküche und Trockenraum zur allgemeinen Nutzung vorhanden
  • Zentralheizung auf Basis Fernwärme
  • Energiekennzahl lt. Energieausweis: HWB-SK: 42 kwH/m²a, fGEE 1,27

 

WOHNUNG
  • im 3. Obergeschoss gelegen (Lift vorhanden)
  • moderne 2-Zimmer Wohnung mit rund 59,10 m² Wohnfläche + sonnige, nach Westen ausgerichtete Loggia mit rund 5,26 m² Nutzfläche
  • helle Räume durch Ausrichtung nach Süden und Westen
  • neuwertig eingerichtete Küchenzeile samt E-Geräten inkl. Geschirrspüler
  • Wohn- und Schlafraum mit Parkettböden ausgestattet
  • große Einbauschränke im Vorraum und Schlafzimmer bieten ausgezeichneten Stauraum
  • Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Fenster, WC separat
  • Kellerabteil
  • allgemeine Parkplätze vor dem Gebäude zur Benützung (1 Parkberechtigungskarte wird bei Übergabe ausgefolgt)

 

 

MIETKONDITIONEN
  • monatlicher Mietzins € 870,00
  • Betriebs-/Heizkostenakonto je Monat € 265,00
  • Kaution € 2.800,00

 

MIETBEGINN
  • ab August 2025 beziehbar
  • der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)

 

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