5020 Salzburg, Universität Salzburg
HELLE 2-ZIMMER-WOHNUNG IN RUHIGER LAGE
- Gesamtmiete
- € 1.135
- Nutzfläche
- 59.1 m²
- Zimmer
- 2
Kosten
- Kaution
- € 2.800,00
- Provision
- Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
- Preisinformation
- Kosten der Beheizung in Akontozahlung enthalten, Warmwasseraufbereitung (Elektroboiler) extra
Kautionsrechner
Flächen
Merkmale
Standort
Ausstattung
BadewanneBalkonEinbaukücheFahrstuhlProvisionsfrei
Energie und Heizung
Beschreibung
LAGE
- zentrale Lage im Stadtgebiet Salzburg, Stadtteil Herrnau, im Nahbereich der Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie des Amtes der Salzburger Landesregierung
- Bushaltestelle in Gehdistanz
- Naherholungsgebiet "Hellbrunner Allee" in Kürze erreichbar
- Altstadtzentrum von Salzburg in wenigen Fahrminuten erreichbar
WOHNHAUS
- gepflegtes Wohn- und Geschäftshaus, bestehend aus Erdgeschoss und 5 Obergeschossen
- Liftanlage, Waschküche und Trockenraum zur allgemeinen Nutzung vorhanden
- Zentralheizung auf Basis Fernwärme
- Energiekennzahl lt. Energieausweis: HWB-SK: 42 kwH/m²a, fGEE 1,27
WOHNUNG
- im 3. Obergeschoss gelegen (Lift vorhanden)
- moderne 2-Zimmer Wohnung mit rund 59,10 m² Wohnfläche + sonnige, nach Westen ausgerichtete Loggia mit rund 5,26 m² Nutzfläche
- helle Räume durch Ausrichtung nach Süden und Westen
- neuwertig eingerichtete Küchenzeile samt E-Geräten inkl. Geschirrspüler
- Wohn- und Schlafraum mit Parkettböden ausgestattet
- große Einbauschränke im Vorraum und Schlafzimmer bieten ausgezeichneten Stauraum
- Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Fenster, WC separat
- Kellerabteil
- allgemeine Parkplätze vor dem Gebäude zur Benützung (1 Parkberechtigungskarte wird bei Übergabe ausgefolgt)
MIETKONDITIONEN
- monatlicher Mietzins € 870,00
- Betriebs-/Heizkostenakonto je Monat € 265,00
- Kaution € 2.800,00
MIETBEGINN
- ab August 2025 beziehbar
- der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, mieterseits besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag nach Ablauf 1 Jahres vorzeitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzukündigen (§ 29 (2) Mietrechtsgesetz)
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Anbieter:in
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Website
Immobilien Orasche
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