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1150 Wien, Pillergasse 5

orea | Parken in U-Bahn Nähe (U4, U6) | Pillergasse 5 | PG5

Gesamtmiete
€ 115

Kosten

Kaution
€ 180

Kautionsrechner


Merkmale


Standort


Beschreibung

Tiefgaragenstellplätze in modernen Neubau 

  • Mietpreis: Ab € 115,-
  • Bearbeitungsgebühr: Einmalig € 270,-
  • Kaution: € 180,-

 

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Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <125m
Apotheke <200m
Klinik <300m
Krankenhaus <1.500m

Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <100m
Universität <175m
Höhere Schule <1.075m

Nahversorgung
Supermarkt <75m
Bäckerei <175m
Einkaufszentrum <275m

Sonstige
Geldautomat <225m
Bank <225m
Post <475m
Polizei <275m

Verkehr
Bus <125m
U-Bahn <150m
Straßenbahn <725m
Bahnhof <175m
Autobahnanschluss <3.075m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Lage:
"U4 Meidlinger Hauptstraße, U6 Längenfeldgasse
Schönbrunn, Theresienbad"

Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.


Anfragen

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