# Softwareentwickler*in
1. Februar 2023/von Christian Luef
Zentrale Einrichtung Zentraler Informatikdienst (ZID)
Allgemeines Universitätspersonal | Vollzeit
Bewerbungsfrist: 22. Februar 2023
Kennung: 540/22
## Ausschreibung
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto "per aspera ad astra" bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
An der **Zentralen Einrichtung Zentraler Informatikdienst (ZID)** wird **ehestmöglich** folgende Stelle besetzt:
**Softwareentwickler*in**
**Beschäftigungsausmaß** : 100 %
**Mindestentgelt** : € 37.934,40 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IIIb
**Befristung:** auf die Dauer von vorauss. 2 Jahren (bis vorauss. 31. Dezember 2024)
**Bewerbungsfrist** : 22. Feber 2023
**Kennung** : 540/22
## Aufgabenbereich
* Verantwortung für die Umsetzung der übertragenen Entwicklungsaufträge
* Erstellung von komplexen Softwarekomponenten
* Mitwirkung bei der Analyse und Entwicklung von Geschäftsprozessen
## Voraussetzungen
* Matura (unter Einschluss techn. Fächer oder mit gleichwertigen Zusatzausbildungen) oder einschlägige Berufserfahrung mit mehrjähriger Praxis
* Gute Kenntnisse in der Entwicklung und der Verwendung von Java Web-Applikationen und Web-Services (REST)
* Kenntnisse in relationalen Datenbanken vorzugsweise Oracle SQL
## Erwünscht sind
* Kenntnisse in den modernen Java Web-Technologien (Spring-Framework, Hibernate)
* Kenntnisse in Deployment- und Java Applicationserver-Technologien
* Kenntnisse in Web-Design und im Einsatz einschlägiger Software
* Kenntnisse in Javascript Frameworks
* Analyse- und Ergebnisorientierung
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
* Eigenverantwortlicher Arbeitsstil und hohes Maß an Lernbereitschaft
## Zusatzinformation
**Das Angebot:**
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.709,60 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf max. € 2.991,-- (R1) brutto erhöhen. Es besteht die Möglichkeit zur Überzahlung.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
* Persönliche und berufliche Weiterbildungsangebote, Führungskräfte- und Karrierecoaching
* Zahlreiche attraktive Zusatzleistungen, siehe dazu aau.at/arbeitgeber-universitaet-klagenfurt/
* Diversitäts- und familienfreundliche Universitätskultur
* Leben und arbeiten in der attraktiven Alpen-Adria-Region mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Kultur, Natur & Sport
**Die Bewerbung:**
Bei Interesse bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen:
* Bewerbungsschreiben
* Lebenslauf
* Zeugnisse / Bestätigungen
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der **Kennung 540/22** in der Rubrik "Allgemeines Universitätspersonal" über den Link "Für diese Stelle bewerben" am Ende der Ausschreibung möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens **22. Feber 2023** vorliegen.
Nähere Auskünfte erteilt zur konkreten Stellenausschreibung Herr Dipl.-Ing. Johann Wilfling (johann.wilfling@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
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