Achtung Neuer Preis! HAUS ZU MIETEN: Sehr gepflegter Bungalow 5 KM nördlich von Attnang in der Ortschaft Au/Manning!

1407 Zimmer1.700 €
4903 Manning
Ausstattung
ParkplatzKellerGartenGarageTerrasse
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Preisbewertung
Die Preisbewertung vergleicht den Quadratmeter-Preis einer Immobilie mit ähnlichen Wohnungen innerhalb eines Bezirkes.
1.700 €
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Faires AngebotFair
Energieausweis
N/AHWB: kWh/m2
Kosten
Monatsmiete (Brutto): 1.700 €
Miete pro m²: 12,14 €
Beschreibung

Zur Miete: Angeboten wird ein sehr gepflegter Bungalow möbeliert mit super Gartenanlage in Ruhelage!

Das sehr gemütliche Haus wurde in Ziegelmassivbauweise mit ausbaubaren Obergeschoß und Doppelgarage incl. 75 qm Keller 1990 errichtet.

Ein eigener Brunnen und eine neuwertige Pelletsheizung versorgen das Haus umweltfreundlich.

Eine sonnige ruhige Lage in der kleinen Ortschaft Au kann für die Neuen Besitzer die Lebensqualität für die Zukunft bieten.
Durch die sehr gute Ausstattung und Möblierung wartet das Haus jetzt auf SIE.
Die Entfernung zur Gemeinde Ottnang mit Geschäften, Schule, Kindergarten beträgt ca. 4 km.
Die Bezirkshauptstadt Vöcklabruck ist ca. 7 km mit aller Infrastruktur entfernt.

Doppelgarage und 2 Stellplätze vor dem Haus sind inclusive.

Aufteilung: Teilunterkellerung 75 qm

• Erdgeschoß: Vorraum mit WC sowie Garderobe, Küche mit Essplatz, Wohnzimmer,Terasse mit Gartenfläche und 3 Schlafzimmer und Badezimmer

Da das Haus möbeliert wie auf den Fotos ersichtlich angeboten wird ist eine Kaution nach Absprache mit den Eigentümern wie üblich zu vereinbaren.

WOHNEN -SONNIGER GARTEN-IN RUHELAGE!

Gerne übermitteln wir auf Anfrage sämtliche Details und stehe für ein Beratungsgespräch bzw. für eine Besichtigung ebenso jederzeit gerne zur Verfügung.
Beim Mieten:
Vergebührung des Mietvertrages: 1% des a. d. Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzins
(Wohnungen ausgenommen)
Vermittlungsprovision: 3 x BMM Berechnung für die Prov. ist der Bruttomietzins
Besondere Abgeltungen für Investitionen: Einrichtungsgegenstände etc.
Kosten aus der Vermittlungstätigkeit lt. beigefügten Geschäftsbedingungen und Nebenkostenübersicht.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen erstellt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir für Angaben und Auskünfte der Eigentümer keine Haftung übernehmen können.

Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ist die gesetzliche bzw. angeführte Provision zur Zahlung fällig.

Für weitere Informationen oder eine unverbindliche Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.

Mit freundlichen Grüßen

UNO Immobilien in Pasching
XUXA Immobilien GmbH

Klaus Dämon
Xuxa Immobilien GmbH










Kirchengasse 1
4061 Pasching
Tel.: +43/7229/70533
Fax: +43 7229/70 533-10
Email: klaus.daemon@uno-immobilien.at
Internet: www.uno-immobilien.at 
Allgemeine GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sämtliche Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Unsere Provisionen betragen für den Fall des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses nach den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie v. 28. Juni 1996 (BGBL. Nr. 297/1996)
bei KAUF, VERKAUF ODER TAUSCH von bei einem Wert
 Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
 Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder
vereinbarungsgemäß begründet wird
 Unternehmen aller Art
 Abgeltungen für Superädifikate bzw. Baurecht, gesamter Baurechtszins  bis € 36.336,42 ......................je 4 %
 von € 36.336,49
bis € 48.448,51 ............. € 1.453,46
 ab € 48.448,58 .......................je 3 %
 bis 30 Jahre ...........................je 3 %
ab 30 Jahre ...........................je 2 %
jeweils zzgl. 20 % Ust.
 
MIETVERTRÄGE:

Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenrichters.

Vermittlungsprovision:

Vermittlung durch Immobilienmakler,
der nicht gleichzeitig Verwalter
des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision
bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen,
Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art
VERTRAGSDAUER VERMIETER MIETER
 unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 3 Bruttomonatsmietzinse
 Frist mindestens 2, höchstens 3 Jahre

 bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder unbestimmte Zeit 3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 2 Bruttomonatsmietzinse

Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
 Frist weniger als 2 Jahre

 bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

 bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder unbestimmte Zeit 3 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen bis 2 Bruttomonatsmietzins



Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Untermietverträge über einzelne
Wohnräume, unabhängig von Dauer 1 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins

Vermittlung durch Immobilienmakler,
der gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet Höchstprovision
bei Haupt- oder Untermietverträgen über Wohnungen (auch Eigentums-
wohnungen, wenn der Auftraggeber Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist)
VERTRAGSDAUER VERMIETER MIETER
 unbestimmte Zeit / Frist mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen 1 Bruttomonatsmietzinse
 Frist weniger als 2 Jahre

 bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse
allenfalls + 5 % der besonderen Abgeltungen 1 Bruttomonatsmietzins

Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Die Provision ist fällig, sobald mit den von uns namhaft gemachten Vertragspartnern Willensübereinstimmung über das Rechtsgeschäft, zustande gekommen ist.

Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges wird ein Inkassoinstitut mit der Betreibung der Forderung beauftragt. Die damit verbundenen, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassokosten müssen von dem in Zahlungsverzug geratenen Kunden ersetzt werden. Die Kostenverrechnung erfolgt gem. den Richtlinien für Inkassoinstitute, BGBl. 141/96

Wenn Sie Informationen an Dritte weitergeben, haften Sie uns gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes für die mit Ihnen vereinbarte Provision und auch für die Verkäuferprovision.

Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gilt die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBL. Nr. 297/1996 in der Fassung vom 28. Juni 1996.

§11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz:
Alle privaten Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, vom Interesse an den Informationen des Maklers zurückzutreten.
Im Falle eines Widerrufs darf von den Informationen des Maklers auf keinen Fall Gebrauch gemacht werden, da dies eine Provisionspflicht auslösen könnte.

Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Kopie der Verordnung zu.

Gerichtsstand ist Traun

Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis:
Miete 1400
Betriebskosten 300
Umsatzsteuer 0
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Gesamtbetrag 1700

Lage
Objektnummer: 2614/4253