HOCHWERTIGSTE ERSTBEZUGSWOHNUNGEN MIT FREIFLÄCHEN u. OPTIONALER TIEFGARAGE
Im Zentrum des 21. Wiener Gemeindebezirkes, zwischen dem Floridsdorfer Spitz und dem riesigen Naherholungsgebiet Donauinsel wurde dieses moderne, mit hochwertigsten Materialien erbaute, Wohnhaus errichtet, Aufgeteilt auf 3 Stiegen stehen insgesamt 50 Wohnungen und 33 Tiefgaragenplätze (optional) zur sofortigen Anmietung zur Verfügung. Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 31m² und 150m² , wobei fast alle Wohnungen über eigene Freiflächen wie Balkone, Terrassen und Gärten verfügen. Die Lage zeichnet sich durch die optimale Verkehrsanbindung und perfekte Infrastruktur aus. Fußläufig sind sämtliche Nahversorger entlang der Floridsdorfer Hauptstraße erreichbar.
Die Busse 20A, 33 A, N29, N31 sowie die Straßenbahnlinien 2, 30, 31, 33 sind wenige Schritte von Ihrem Zuhause entfernt.
Die U-Bahn Station U6 und die S-Bahnanbindung erreichen Sie ebenfalls in wenigen Minuten zu Fuß. Mit dem PKW fahren Sie in wenigen Minuten zur Auffahrt der Donauuferautobahn. In dieser tollen Wohnanlage werden Sie sich mit Ihren Lieben und Ihrer Familie ganz zu Hause fühlen.
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Objektbeschreibung: Top 7, Stiege 3 , ERSTBEZUG, 12,16 m² Balkon/ Terrasse, 2.OG
Wohnfläche: 66,29 m²
Ausstattung:
Der Mietpreis: € 831,28 inklusive 10% USt, Betriebskosten: € 125,62 inklusive 10% Ust
Gesamtbelastung € 956,90
zuzüglich Warmwasser und Heizungs-Akonto
Garagenplatz im Haus optional:
Zahlungen bei Miete:
Zusätzliche monatliche Kosten nach Verbrauch:
Vertragsbedingungen:
Notwendig beizubringende Unterlagen:
Für Fragen und Besichtigungen rufen Sie bitte Herrn Ing. Posch unter 0699/151 150 00 an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte senden Sie uns auch Ihre schriftliche Anfrage an office@posch-immobilien.at.
Posch Immobilien ist exclusiv mit der Vermarktung der Wohnungen beauftragt.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Wir dürfen gem. § 5 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. Das wirtschaftliche Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.Unsere gesetzlichen Pflichten als Doppelmakler werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt.