Bauträger aufgepasst! Bis vor kurzem spielten hier noch Kinder, in naher Zukunft könnte es ein Eigenheim für Familien werden.
Auf ca. 600 m² Nutzfläche können 4 bis 6 Wohneinheiten entstehen. Durch die großzügigen Räume des ehemaligen Kindergartens bieten sich auch andere Möglichkeiten wie zum Beispiel ein Seminarzentrum, Fitness-oder Wellnessstudio, Gemeinschaftspraxen, ebenso wäre ein Konzept für betreutes Wohnen denkbar. Außerdem besteht eine zusätzliche Nutzflächenerweiterung im Obergeschoß von ca. 100 m2.
Die Gesamtgrundfläche von ca. 1.256 m² bietet ausreichend Platz für Park- und Grünflächen. Ein Fernwärmeanschluss kann übernommen werden.
Die familienfreundliche Gemeinde Leiben mit stetig steigender Infrastruktur und wirtschaftlichem Wachstum liegt nur ca. 10 Autominuten von der Stadt Melk entfernt, ebenso die Autobahnauffahrt.
Alles in Allem eine sehr interessante Immobilie für Bauträger oder Privatpersonen!
Was das Objekt zu bieten hat:
• Erdgeschoss:
o Gardarobe
o Teeküche
o Büro
o WC-Anlagen
o 3 Abstellräume
o 2 Gruppenräume
• Untergeschoss:
o Technikraum/Heizraum
o 2 Kellerräume
o Waschraum
o Büro (Turnlehrer-Mutter Beratung)
o Turnsaal
o 2 Garderoben
o WC-Anlage
o Eingangsbereich
Lage
• Restaurants, ein Lebensmittelgeschäft, Cafés und eine Post sind in wenigen Gehminuten erreichbar
• Die Stadt Melk mit all ihren Möglichkeiten (Tankstelle, Ärzte, Apotheke, Krankenhaus,…) ist ca. 10 Autominuten entfernt
• Die Hauptstadt Niederösterreichs St. Pölten findet sich nach ca. 30 Autominuten vor
• Eine Autobahnauffahrt erreichen Sie nach ca. 10 Minuten Fahrtzeit.
• Wien ca. 96 km (Zugverbindung ab Melk - ca. 1h)
Detailinformationen (Grundrisspläne, Lageplan, Gutachten, Fotodokumentation) gerne auf Anfrage unter Bekanntgabe Ihrer vollständigen Daten
Für unverbindliche Besichtigungstermine kontaktieren Sie Frau Sovek unter +43 676 7800 237
Der Auftraggeber wurde über die Vorlagepflicht des Energieausweises informiert.
Hinweise/Informationen:
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften. Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist und nimmt zur
Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. §11 FAGG verliert.
Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kauf/Miete) aufgrund der Verdienstlichkeit des Maklers.
Alle Angaben wurden uns vom Eigentümer/Dritten übermittelt. Trotz unserer Sorgfaltspflicht können wir keine Gewährleistung über die Richtigkeit der Angaben geben.